Fachbetriebsgarantie - Eurogarant
Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb garantiert eine fehlerfreie Ausführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten. Er beseitigt etwaige Instandsetzungsfehler auf seine Kosten in seinem Betrieb, wenn sie innerhalb der versprochenen Garantiezeit gemeldet werden. Natürlicher Verschleiß sowie Schäden durch mangelhafte Pflege und äußere Einflüsse sind von der Garantie ausgenommen.Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb übernimmt die Garantie für die von ihm geleistete Karosseriearbeit für den angegebenen Zeitraum nach Abnahme des reparierten Fahrzeugs. Ausgenommen sind eingebaute Nicht-Karosserieteile. Er tritt ferner für die bearbeiteten Karosserieteile in die Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers ein, sofern diese erlöschen sollte.
Der Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb verpflichtet sich, während der Garantiezeit 1x eine Durchsicht kostenlos durchzuführen.
Garantieberechtigter ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer. Im übrigen gelten die Reparaturbedingungen des Eurogarant-Karosserie-Fachbetriebes.
Wann besteht ein Anspruch?
Ansprüche bestehen nicht, wenn ein Schaden dadurch entstanden ist, dass:Der Kunde den Instandsetzungsfehler nicht unverzüglich nach seiner Feststellung dem Eurgarant-Karosserie-Fachbetrieb angezeigt hat.
Die von dem Instandsetzungsfehler betroffenen Teile des Auftragsgegenstandes inzwischen auf Veranlassung des Kunden ohne Zustimmung des garantiepflichtigen Betriebes von einer anderen Werkstatt oder in eigener Regie des Auftraggebers verändert oder instandgesetzt worden sind.